Hund und Mietwohnung

Hund und Mietwohnung

Wenn man sich einen treuen Freund anschaffen möchte und nicht in seinem Eigentum wohnt, sollte man zunächst klären, ob die Hundehaltung zu Problemen mit dem Vermieter führen kann.

Hier ist es wichtig, einen Blick in den geschlossenen Mietvertrag zu werfen. Enthält der Mietvertrag keine Klausel über Tierhaltung, so sind zumindest Kleintiere: wie Kaninchen, Hamster, Wellensittiche etc. erlaubt und können nicht vom Vermieter untersagt werden. Hunde gehören indes nicht zu den sog. Kleintieren und ihre Haltung bedarf einer gesonderten Regelung. 

Der BGH stellt im Einzelfall auf die Interessen aller ab und zwar auch dann, wenn der Mietvertrag die Hundehaltung an sich erlaubt, es aber zu Problemen kommt, wie z.B. Störung durch Bellen etc.

Es kommt drauf an...

Die Abwägung soll anhand folgender Kriterien bestimmt werden: 

Rasse und Größe des Tieres, Verhalten und Anzahl der Hunde, gibt es weitere Tiere in der Wohnung, soziales Umfeld der Wohnung, berechtigtes Interesse des Mieters (insb. besondere Bedürfnisse des Mieters z.B. Therapiehunde/Diensthunde (wie Blindenhund)), Vermieters und der Mitbewohner/Nachbarn, bisherige Handhabung des Vermieters.

Nicht zulässig...

Enthält der Mietvertrag hingegen ein uneingeschränktes Verbot jeglicher Hundehaltung, so stellt dies eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar. Mit BGH-Urteil vom 20.03.2013 - Az. VIII ZR 168/12 - wurde nunmehr klargestellt, dass die Hundehaltung nicht ausnahmslos und ohne Rücksicht auf die jeweilige Interessenlage seitens der Vermietung verboten werden darf.

Jedoch hat der BGH auch klargestellt, dass die Unwirksamkeit einer AGB-Klausel im Mietvertrag keinesfalls dazu führt, dass ein Mieter einen Hund ohne Rücksicht auf den Vermieter oder andere Mieter halten darf. Vielmehr hat eine umfassende Interessenabwägung aller in Betracht kommender Belange und Interessen von Vermieter und Mieter sowie den anderen Hausbewohner und Nachbarn stattzufinden.

Vorher klären...

Deshalb sollte man sich rechtzeitig vor der Anschaffung eines „Familienmitglieds“ über die geltenden Regeln und Vereinbarungen informieren, ggfs. sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und eine schriftliche Zustimmung zur Hundehaltung einholen. Empfehlenswert erscheint es zudem, das Thema in der Nachbarschaft/Hausgemeinschaft anzusprechen, da es nicht nur Hundefreunde unter uns gibt. So lassen sich hoffentlich im Vorwege viele Streitigkeiten vermeiden.                                                                                  

Telefon: 040 - 38 66 23 37

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - Website: www.rechtsanwaeltin-rakow.de

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